Wir möchten hier rechtliche Aspekte beschreiben, die für unsere „Lebenssicherung“ beim „Ausstieg aus einer organisierten Gruppierung“ wichtig waren.
Wir veranlassten drei Vorgänge zeitgleich, nachdem wir nach einem Frauenhausaufenthalt mehrere hundert Kilometer weit weggezogen waren vom „Täter*innen-Dunstkreis“ (in eine sozialpädagogisch betreute WG):
1.) öffentlich-rechtliche Namensänderung:
Im Rahmen unserer äußeren und inneren Distanzierung vom organisierten Kreis der Gewalt-Täter*innen entschieden wir uns, unseren Vor- und Nachnamen ändern zu lassen. Der Vorgang wurde vom Standesamt bearbeitet, dazu mussten wir einen Antrag stellen und eine Begründung vorlegen, weshalb der Geburtsname für uns unzumutbar war. Unsere Psychotherapeutin formulierte in einem Schreiben, dass aufgrund familiärer Gewalterfahrungen die permanente Konfrontation mit dem traumatisch belegten Namen zu psychischer Destabilisierung führte. Desweiteren ergänzten wir, dass wir Strafanzeige gegen Täter*innen erstatten würden und in dem Zusammenhang eine Änderung des Namens aus Schutzgründen notwendig sein würde.
Die Bearbeitung des Antrages dauerte ca. 3 Monate, dann erhielten wir unsere Namensänderungsurkunde und mussten damit natürlich auch weitere Personalien (Personalausweis, Führerschein, Krankenkasse, Zeugnisse, u.a.) anpassen lassen.
Ich erinnere mich nicht mehr genau, wie viel die Namensänderung gekostet hat, ich meine, es waren ca. 300 Euro. Das ist von Stadt zu Stadt sehr unterschiedlich. Hinzu kommen die Gebühren für den neuen Pass, Führerschein, u.a. Damals finanzierte uns der „Weisse Ring“ diesen ganzen Prozess.
Bezüglich der äußeren Schutzeffekte möchten wir zu bedenken geben, dass es viele Sicherheitslücken geben kann: In unserem Fall dauerte es keine zwei Wochen, da war der neue Name durch eine nachlässige Sachbearbeiterin der Kindergeldkasse an einen Täter weitergegeben worden.
Wenn ein*e Betroffene*r sämtliche Verbindungen zu (familiären) Täter*innen kappen möchte, reicht eine Namensänderung als Schutz nicht aus.
Kritische/Gefährliche Punkte können zum Beispiel eine Familien- o.a. Versicherung (z.B. private Krankenkasse: Ist man über die Eltern privat versichert, erhalten diese Kenntnis von jedem Arzt-/Ärztinbesuch, jeder Medikamentenverordnung, jeder Therapiebeantragung, u.a.), Bafög-Bezug o.a. finanzielle Abhängigkeiten, ärztliche Versorgung (ggf. Patient*innenverfügung aufsetzen und Familienmitglieder ausdrücklich darin ausschließen!), u.a. sein.
Nicht zu vergessen ist selbstverständlich auch die innere Gefährdungslage: Gibt es emotionale/innerpsychische Verbindungen, die dazu führen können, dass doch wieder Kontakt zu Täter*innen aufgenommen wird? Wie kann man sich schützen?
Ein neuer, selbstgewählter Name kann ein Akt der Selbstermächtigung und Befreiung sein.
2.) Strafanzeige:
Vor Erstattung der Strafanzeige wurden wir anonym von einer Kriminalkommissarin über den Ablauf eines Strafverfahrens und Zeugenschutzprogramms informiert.
Wir wurden mehrfach vom Landeskriminalamt vernommen (immer mit Audioaufnahmen, zwei Mal zusätzlich mit Videoaufzeichnungen). Alle Tatdetails sollten so genau wie möglich ausgesprochen werden: Namen, Orte, Daten, genaue äußere und inhaltliche Beschreibungen, Tatvorgänge. Dissoziative Amnesien und Ungenauigkeiten wurden realisiert und vermerkt und in den Kontext einer Traumafolgestörung einsortiert. Den befragenden Beamt*innen war bekannt, dass wir eine Dissoziative Identitätsstruktur haben und dies wurde auch insofern berücksichtigt, als dass Wechsel bemerkt und kommuniziert, Innenpersonen ernst genommen und altersgemäß/situationsgerecht behandelt wurden.
Das Verfahren wurde juristisch von einem Anwalt mit Opferrechtfokus begleitet. Dieser wurde durch Prozesskostenhilfe und den „Weissen Ring“ finanziert. Es hätte auch die Möglichkeit einer psychosozialen Prozessbegleitung gegeben.
Nach der Erstattung der Anzeige und den Vernehmungen vergingen mehrere Jahre, bis wir zu einer aussagepsychologischen Glaubhaftigkeitsbegutachtung geschickt wurden. Diese fand an fünf Werktagen innerhalb einer Woche in einem anderen Bundesland statt.
Das Strafverfahren endete nach 12 Jahren mit einer Einstellung, deshalb können wir keine Informationen zum Ablauf/Inhalt eines Gerichtsprozesses geben.
Rückblickend denken wir, dass wir die Anzeige zu früh angegangen sind. Es standen uns noch nicht so viele genaue Gedächtnisinhalte wie heute zur Verfügung, die wir in unseren Vernehmungen hätten einbringen können. Außerdem war unser „DIS-System“ noch nicht sortiert und stabil genug, um nach außen konstant und belastbar gegenüber der Justiz re-agieren zu können.
Um als Opferzeuge*in einen Strafprozess bewältigen zu können, braucht es einen langen Atem, Stabilität, innere und äußere Sicherheit und gute, professionelle, langjährige (juristische und psychosoziale) Begleitung!
3.) Opferentschädigung
Hier findet Ihr einen Überblick zum Ablauf unseres Opferentschädigungsverfahrens.
Das Verfahren zog sich 12 Jahre hin, beinhaltete zwei psychiatrische Glaubhaftigkeitsbegutachtungen und stand in engem Zusammenhang mit dem Strafverfahren: Je weniger sich im Strafverfahren tat, desto schleppender gestaltete sich auch die Kommunikation mit dem zuständigen Versorgungsamt. Dort wurden zwei falsche Behauptungen vertreten: 1.) Ohne Strafverfahren keine Opferentschädigung und 2.) Vom Ablauf/Ergebnis des Strafverfahrens hängt die Entscheidung des Versorgungsamtes ab.
Beides stimmt so nicht: Zum Einen ist grundsätzlich ein OEG-Antrag auch ohne Erstattung einer Anzeige möglich (hier widersprechen sich leider Theorie und praktisches Vorgehen). Zum Anderen ist das Versorgungsamt zu selbstständigen Ermittlungen befugt/verpflichtet: Es kann/soll selbst Zeug*innen vernehmen, Sachverständige beauftragen, usw.- auch unabhängig von polizeilichen Aktionen.
Unserer Erfahrung nach macht es sich das Versorgungsamt gern bequem und tut nichts ohne massiven, hartnäckigen anwaltlichen Einsatz.
Wir würden Menschen, die beabsichtigen, einen OEG-Antrag zu stellen, dringend empfehlen, sich kompetente Begleitung zu suchen und sich auf ein langjähriges, belastendes Verfahren einzustellen.
Sowohl in Sachen OEG, als auch in Sachen Strafanzeige gelingt nichts ohne belastbare Beweise/Indizien und Zeug*innenaussagen. So frustrierend es auch ist: Es macht keinen Sinn, sich mit halbgarem, ungenauem, tätermanipuliertem Erinnerungsmaterial in solche Verfahren zu begeben und davon auszugehen, alle Beteiligten würden Rücksicht nehmen auf traumabedingte Dissoziationsvorgänge. Ohne Namen, Daten, Fakten, Belege keine Bewilligung und kein Urteil. So hart und so logisch ist das. Wir finden es wichtig, dass das nicht nur Betroffenen, sondern auch Helfer*innen bewusst ist.
Im Laufe der letzten 20 Jahren brauchten wir immer wieder finanzielle Unterstützung, um „Lebenssicherung“ schaffen zu können. Neben staatlichen Mitteln wie Hilfe zum Lebensunterhalt, Einzelfallhilfe, Prozesskostenhilfe, Übernahme von Wohnkosten im Frauenhaus u.a. haben wir Unterstützung über folgende Institutionen erhalten:
Weisser Ring:
Diese Institution gewährte uns finanzielle Unterstützung (Soforthilfe) bei der Namensänderung und dem Anwaltshonorar, für einen Umzug, eine „Erholungsmaßnahme“, Restkosten eines Klinikaufenthaltes (die die Krankenkasse nicht übernehmen wollte) und andere Therapiekosten, die keine andere Stelle bezahlen wollte.
Die Qualität der menschlichen und formellen Begleitung durch den „Weissen Ring“ hängt maßgeblich von der/dem jeweiligen Außenstellenleiter*in ab.
Hilfsfonds sexueller Missbrauch:
Einen Teil unserer therapeutischen Begleitung haben wir über Leistungen des Hilfsfonds sexueller Missbrauch finanziert. Auch hier gilt (wie beim OEG) das Prinzip der Nachrangigkeit: Erst wenn keine andere Stelle zahlt, zahlt der Hilfsfonds. Für die Beantragung muss man einen mehrseitigen Vordruck ausfüllen, in dem auch Fragen zu den Gewalterfahrungen gestellt werden. Außerdem muss man darlegen, unter welchen Folgen des Missbrauchs man leidet, welche Hilfsmittel man diesbezüglich beantragt und inwiefern diese geeignet sind, die Folgen zu lindern. Hierzu benötigt man auch eine ärztliche oder psychotherapeutische Stellungnahme. Es können Leistungen in Höhe von maximal 10.000 Euro beantragt werden, zusätzlich auch ein Mehrbedarf bei Behinderung in Höhe von maximal 5.000 Euro. Bei der Antragstellung können Beratungsstellen (z.B. Frauennotrufe) helfen.
Wir reichten unseren Antrag 2014 ein und warteten ca. 1 Jahr auf die Bewilligung. Die Auszahlung des Geldes an die Therapeutin durch den Hilfsfonds erfolgte relativ zügig. Heute sieht die Bearbeitungszeit von Anträgen und eingereichten Rechnungen jedoch deutlich anders aus: 2 Jahre Wartezeit sind keine Seltenheit.
Neben diesen beiden Institutionen gewährte uns auch eine Stiftung eine Zuwendung zur Sicherung der Fortsetzung unserer psychotherapeutischen Begleitung.
Eine Unterstützung zur Lebenssicherung hätte für uns auch die Möglichkeit zur anonymen Spurensicherung sein können. Gerade in Zeiten, in denen wir noch gewaltvollen Täterzugriffen ausgesetzt waren, aber noch nicht in der Lage waren, zur Polizei zu gehen, hätte es sinnvoll sein können, Spuren so zu sichern und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt verwenden zu können. Uns war damals diese Möglichkeit nicht bekannt.
Danke für all die Informationen und eure Erfahrungen. Bzgl. des Fonds: den hatten wir vor zwei Jahren beantragt und innerhalb von zwei Monaten einen Bescheid bekommen. Seitdem da organisatorisch etwas verändert wurde, geht es teilweise sehr schnell, weil die Geschäftsstelle eigenständig entscheiden kann (bei Fällen, die keiner Nachfrage benötigen) und nicht mehr alles an die Clearingstelle weitergeleitet wird. Ist ja allerdings auch schon zwei Jahre her, deshalb ist meine Erfahrung da vielleicht ja auch schon wieder veraltet.
Danke für Deine Rückmeldung. Gut, dass es bei Euch zügig ging. Ich habe gerade mal auf der Homepage des Hilfsfonds nach den Bearbeitungsständen geschaut. Dies sind die Angaben von heute:
Erstanträge mit Eingang ab Oktober 2019,
Rechnungen mit Eingang ab November 2020,
Änderungs- und Ergänzungsanträge (zu Erstanträgen mit Eingang bis 31.07.2018) ab August 2018,
Änderungs- und Ergänzungsanträge (zu Erstanträgen mit Eingang ab 01.08.2018) ab März 2019.
Da hatten wir ja wirklich Glück. Danke fürs Nachsehen. Auch wenn die Bearbeitungszeiten m.E. nach zu lang sind, ist es ja immerhin hilfreich nachlesen zu können wie der Stand gerad ist.