#orangedays:
Privatsphäre, Grenzen, Persönlichkeitsrecht am eigenen Bild, Geheimnisse- nichts davon können Menschen, die z.B. (organisierter) sexualisierter und/oder “häuslicher“ Gewalt ausgesetzt sind, als “sicher“ ansehen. Täter*innen sind unkalkulierbar “überall und plötzlich da“, und es kann lebensgefährlich werden, wenn sie sich hintergangen fühlen.
Die Gewaltbetroffenen entwickeln sich entweder zu Meister*innen des Versteckens oder des sich-selbst- Verleugnens: In jedem Fall wird Privatsphäre (letztlich das gesamte “eigene Wollen“) als etwas nicht Selbstverständliches, sogar Verbotenes erlebt.
Menschen, die Gewalt erfahren haben, brauchen sichere Räume- und dazu gehören auch die Vertraulichkeit eines Tagebuchs oder eines Handys, die Verschwiegenheit einer/eines Freundin/Freundes, die therapeutische Schweigepflicht, der Respekt vor eigenen Gedanken und Plänen, die Achtung des eigenen Tempos, usw.
Hilfe und Unterstützung für Gewalterlebende kann manchmal, wenn es um konkrete Schutzmaßnahmen geht, an einer Schwelle stehen, an der Vertraulichkeit oder Schweigepflicht diskutiert werden müssen: Kann, soll, muss ich eingreifen, wenn ich von einer akuten Gefährdung weiß, obwohl der/die Betroffene äußert, dass er/sie das nicht möchte? Lasse ich ggf. Gewalt geschehen, wenn ich die Grenzen des Gegenübers NICHT überschreite?
Bei Kindern und Jugendlichen besteht eine andere Fürsorgepflicht als bei Erwachsenen. Trotzdem kann dieser Punkt des Schutzes z.B. bei einer Ausstiegsbegleitung aus organisierter/ritueller Gewalt immer wieder kritisch sein.
Wir denken: Die Betroffenen bestimmen ihren Weg und ihr Tempo. Sie haben das Recht zu schweigen und zu sprechen, wann und wie sie möchten. Sie sind nicht auskunftsverpflichtet. Sie können und dürfen eigene Entscheidungen treffen- auch darüber, ob sie leben oder sterben möchten (sofern dies eine eigene, nicht Täter*innen-induzierte Entscheidung ist!).
Hilfe muss sich an den Betroffenen orientieren, nicht andersherum.
Danke für diese Worte! 🌞
VVN
Danke fürs Lesen und Kommentieren!