Im Gegensatz zu den im März veröffentlichten Nachrichten sind nun keine Erstanträge beim „Fonds Sexueller Missbrauch“ („Ergänzendes Hilfesystem“/EHS) mehr möglich.
Die Geschäftsstelle teilt auf ihrer Website mit:
„In den letzten Wochen sind in der Geschäftsstelle Fonds Sexueller Missbrauch mehr Anträge eingegangen als erwartet. Zu unserem Bedauern werden die im Bundeshaushalt vorgesehenen Mittel zur Gewährung von Billigkeitsleistungen für Betroffene nicht ausreichen, um alle bisher eingegangenen Anträge zu bewilligen. Nach derzeitiger Prognose können Erstanträge mit dem Eingangsdatum ab dem 19. März 2025 nicht mehr bewilligt werden, da die verfügbaren Haushaltsmittel für die Umsetzung der Billigkeitsrichtlinie aufgrund der hohen Nachfrage vorzeitig erschöpft sind.„
Das bedeutet:
Es sind keine Erstanträge mehr möglich und es gibt keine Warteliste.
Anträge, die vor dem 19.März 2025 in der Geschäftsstelle eingegangen sind, werden bis zum 31.12.2025 beschieden.
Änderungs- und Ergänzungsanträge können weiterhin gestellt und bearbeitet werden (auch nach dem 31.12.2025)
Auszahlungen zu bewilligten Leistungen sind weiterhin möglich (keine konkrete Angabe, wie lange noch).
„Dem Bundesfamilienministerium (BMBFSFJ) ist bewusst, dass diese Verkürzung der Möglichkeit, Erstanträge zu stellen, viele Betroffene von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend enttäuscht und vor große Herausforderungen stellt. In der bisherigen Form kann das System, auch weil in den Haushaltsverhandlungen keine weiteren Mittel vorgesehen sind, aber nicht weitergeführt werden.„
Wir sind nicht enttäuscht, sondern einfach nur noch wütend über die Prioritätensetzung der Bundesregierung.