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Infos zum „Fonds Sexueller Missbrauch“

Aktualisierung am 10.4.25:

Der „Fonds Sexueller Missbrauch“ ist im neuen Koalitionsvertrag 2025 aufgenommen worden:

Zitat, Seite 100: „Den Fonds Sexueller Missbrauch und das damit verbundene Ergänzende Hilfesystem führen wir unter Beteiligung des Betroffenenrates fort.

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Das „Ergänzende Hilfesystem„(EHS) unterstützte seit 2013 von sexualisierter Gewalt Betroffene, wenn andere Leistungsträger (wie z.B. Versorgungsämter oder Krankenkassen) nicht (mehr) halfen, bzw. helfen wollten. Bis zu 10.000 Euro (plus maximal 5000 Euro bei behinderungsbedingtem Mehrbedarf) wurden nach einer verhältnismäßig unkomplizierten Antragstellung für individuelle Bedarfe bewilligt.

Nun hat der Bundesrechnungshof den „Fonds Sexueller Missbrauch“ geprüft und festgestellt, dass die Praxis der Bewilligung und Auszahlung der Leistungen „nicht haushaltsrechtskonform“ sei.

Im Bundestag gab es für eine gesetzliche Verankerung des Fonds sowie dessen Fortbestand über 2028 hinaus keine Mehrheit.

Folgende neue Regeln gelten:

Erstanträge können nur noch bis zum 31. August 2025 (!) gestellt werden.

Das bedeutet, dass sich Betroffene jetzt innerhalb der nächsten 5 Monate um eine Beantragung kümmern müssen und bei Bedarf  informierende/begleitende Beratungsstellen kontaktieren sollten.

Auszahlungen werden nur noch bis Ende 2028 vorgenommen und sind nicht mehr (wie bisher) unbefristet.

Für Erstanträge im Jahr 2025 (!) gelten jetzt drei festgelegte Jahresteilbeträge, die maximal pro Jahr ausgezahlt werden: Bis zu 4.000 € bis Ende 2026, bis zu 3.000 € bis Ende 2027 und bis zu 3.000 € bis Ende 2028 (bei behinderungsbedingtem Mehrbedarf entsprechend mehr). Auf die jeweiligen Teilbeträge gibt es nur innerhalb der genannten Zeiträume Zugriff. Nicht genutzte Restbeträge sind nicht auf spätere Zeiträume übertragbar und es können auch keine Teilbeträge aus späteren Zeiträumen vorfristig in Anspruch genommen werden. Nicht genutzte Teilbeträge verfallen am Ende eines Zeitraums!

Das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen über die Inanspruchnahme der bewilligten Gesamtsumme ist mit diesen „Jahrestranchen“ also gestrichen worden.

Vorauszahlungen finden zudem auch nicht mehr statt. Das bedeutet, Betroffene müssen in finanzielle Vorleistung gehen, was angesichts der Häufigkeit von Armut als Traumafolge eine strukturelle Diskriminierung darstellt.

Das „Ergänzende Hilfesystem“ kann nicht mehr als solches bezeichnet werden.

Punkt.

2 Kommentare

  1. Ich hoffe, der Staat und alle Beteiligten, die bisher den Fonds mitfinanzierten, stehlen sich nicht aus der Verantwortung der ehemals sexuell geschundenen Kinder, heute Erwachsenen. Ich wünsche mir, das der EHS- Fond nach 2028 wieder neu aufgebaut wird, damit wir als Betroffene, Überlebende weiterhin Therapeutische Hilfsangebote nutzen können, wo andere Bundesämter versagen( GKV, versorgungsämter, SER). Ich wünsche mir, das wir selber entscheiden können, welches Hilfsangebot jeder Einzelne von uns benötigt und das auch bewilligt bekommt. Die sexuelle Gewalt in unserem Land darf nicht mehr in der Tabuzone verschwinden, wo sich Betroffene Institutionen incl. Kirche leichter aus ihrer Verantwortung stehlen können.
    Es ist schon bemerkenswert, das für Kriegsgeräte Gelder da sind, womit man ja als Aktionär auch noch Geld verdienen kann

  2. Es war ein kleiner Tropfen auf einen heißen Stein und es war ein Anfang verknüpft mit viel Hoffnung auf eine Fortsetzung und Entwicklung. Jetzt droht es eine gesellschaftliche Fortsetzung des Missbrauchs zu werden und die Kommunikation dazu ist unsere Chance. Danke dafür.

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